Tödlicher Tauchunfall im Starnberger See – Nachtrag – Obduktion durchgeführt

Tödlicher Tauchunfall im Starnberger See – Nachtrag - Obduktion durchgeführt STARNBERG.
Nach dem tödlichen Tauchunfall vom vergangenen Samstag (15.04.17) am Ostufer des Starnberger Sees, wurde gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II im rechtsmedizinischen Institut in München die gerichtsmedizinische Untersuchung des ums Leben gekommenen 50-jährigen Tauchers durchgeführt.
Dabei ergaben sich keine Hinweise auf fremde Gewalteinwirkung. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck und der Ergebnisse der Obduktion, gehen die Ermittler von einem Tauchunfall durch zu schnelles Auftauchen aus. Zur Abklärung weiterer Umstände wurde von der Staatsanwaltschaft München II eine gutachterliche Überprüfung der Tauchausrüstung in Auftrag gegeben.


Vorangegangener Pressebericht:

Starnberg, 16.04.2017

Tödlicher Tauchunfall

Gestern Abend (15.04.17) kam ein 50-jähriger Taucher aus Landsberg/Lech bei einem Tauchunfall im Starnberger See ums Leben.

Gegen 18.30 Uhr, entdeckten Spaziergänger am Ostufer des Starnberger Sees, südlich der Seeburg bei Allmannshausen eine leblose Person im Wasser treiben und verständigten umgehend die Rettungskräfte. Kurz nach 19.00 Uhr waren die ersten Wasserretter am Unfallort, bargen den leblosen Taucher aus dem Wasser und begannen mit Reanimationsmaßnahmen, die leider nicht zum Erfolg führten. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Tauchers feststellen.

Wie die Ermittlungen der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck ergaben, war der 50-Jährige allein auf Tauchgang, welchen er, laut Auswertung des Tauchcomputers, kurz nach 17.00 Uhr begonnen hatte. Nur wenige Minuten später tauchte der Mann aus einer Tiefe von etwa 30 Metern relativ schnell wieder auf. Die genaue Ursache des tragischen Unfalles ist unklar. Hinweise auf Fremdverschulden ergaben sich bislang nicht.

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