GBA: Festnahme wegen des Anschlags vom 11. April 2017 auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund Erklärung der Bundesanwaltschaft zum Stand der Ermittlungen heute um 12.30 Uhr

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. April 2017)

den 28- jährigen deutschen und russischen Staatsangehörigen Sergej W.

durch Beamte der GSG 9 der Bundespolizei im Raum Tübingen vorläufig festnehmen lassen. Der Beschuldigte steht in dem Verdacht, am 11. April 2017 den Anschlag auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund verübt zu haben. Ihm wird daher versuchter Mord, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Insgesamt sind an den Ermittlungen mehrere hundert Beamte des Bundeskriminalamtes sowie der nordrhein-westfälischen und der baden-württembergischen Polizei beteiligt.

Die Pressestelle wird heute um 12.30 Uhr über den aktuellen Stand der Ermittlungen informieren. Zu diesem Zweck wird die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft eine Erklärung vor Medienvertretern abgeben.

Zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen kann Folgendes mitgeteilt werden:

1. Der Beschuldigte erwarb am 11. April 2017 15.000 Verkaufsoptionen (sogenannte Put-Optionen) in Bezug auf die Aktie von Borussia Dortmund. Die Papiere haben eine Laufzeit bis zum 17. Juni 2017. Der Kauf der Optionen erfolgte über die IP-Adresse des Hotels L'Arrivée. Die Optionsscheine finanzierte Sergej. W über einen am 3. April 2017 aufgenommenen Verbraucherkredit.

Der Käufer von sogenannten Put-Optionen spekuliert auf fallende Kurse. Put-Optionen berechtigen ihren Inhaber, innerhalb eines bestimmten Zeitraums hier: bis zum 17. Juni 2017 eine festgelegte Menge hier: 15.000 Stück eines bestimmten Wertpapieres hier: die Aktie von Borussia Dortmund zu einem im Voraus festgelegten Preis zu verkaufen. Die Höhe des Gewinns hängt von der Höhe des Kursverlustes ab. Bei einem massiven Verfall der Aktie von Borussia Dortmund hätte hier der Gewinn nach vorläufigen Berechnungen ein Vielfaches des Einsatzes betragen. Mit einem erheblichen Kursverfall wäre zu rechnen gewesen, wenn in Folge des Anschlags Spieler schwer verletzt oder gar getötet worden wären.

2. Der Beschuldigte war wie die Mannschaft von Borussia Dortmund auch Gast des Hotels L'Arrivée. Er hatte dort bereits am 9. April 2017 ein Zimmer im Dachgeschoss des Hotels mit Blick auf den späteren Anschlagsort bezogen.

Der Beschuldigte hatte bereits Mitte März ein Zimmer für den Zeitraum vom 9. bis 13. April 2017 sowie für den Zeitraum vom 16. bis 20. April 2017 gebucht. Die Termine umfassten beide Begegnungen der Champions League zwischen Borussia Dortmund und AS Monaco. Zum Zeitpunkt der Buchung stand allerdings noch nicht fest, an welchem der beiden Termine das Heimspiel in Dortmund stattfinden wird.

3. Die drei Sprengsätze waren über eine Länge von 12 Metern in einer Hecke entlang der Fahrstrecke des Mannschaftsbusses angebracht. Die Sprengwirkung der Sprengsätze war auf den Bus ausgerichtet. Die Sprengsätze wurden zeitlich optimal gezündet. Der vordere und der hintere Sprengsatz waren in Bodennähe platziert. Der Mittlere befand sich in einer Höhe von etwa einem Meter. Damit war er zu hoch angebracht, um seine Wirkung voll entfalten zu können. Die Sprengsätze waren mit Metallstiften bestückt. Die Metallstifte sind etwa 70 mm lang, haben einen Durchmesser von 6 mm und ein Gewicht von etwa 15 g. Ein Metallstift wurde noch in einer Entfernung von 250 Meter aufgefunden. Die Zündung erfolgte nach derzeitigem Erkenntnisstand für jeden Sprengsatz separat über eine funkausgelöste elektrische Schaltung. Zur Art des verwendeten Sprengstoffs liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor.

4. Der Mannschaftsbus war nicht mit Panzer-, sondern mit Sicherheitsglas ausgestattet. Zum Anschlagszeitpunkt hatte er etwa eine Geschwindigkeit von etwa 23km/h. Der Bus weist Schäden im vorderen und hinteren Bereich auf. Unter anderem sind mehrere Fensterscheiben zerborsten. In der Kopfstütze des zweiten Sitzes in der hinteren Reihe wurde einer der in den Sprengsätzen verbauten Metallstifte aufgefunden.

5. Am Tatort wurden drei textgleiche Bekennerschreiben gefunden. Eines der Schreiben war an einem der in der Hecke eingelassenen Pfosten angebracht. Die beiden weiteren Schreiben waren in der Hecke platziert. An den Schreiben waren keine Finger- oder Griffspuren feststellbar. In den Schreiben wird ein radikal-islamistisches Motiv für den Anschlag behauptet. Die Bekennung wurde islamwissenschaftlich geprüft. Danach bestehen an einem radikal-islamistischen Ursprung erhebliche Zweifel.

6. Am 13. April 2017 ging beim Tagesspiegel und bei WELT/N24 ein rechtsextremistisches Bekennerschreiben ein. Das Schreiben weist Widersprüche und Ungereimtheiten auf. Es deutet derzeit nichts daraufhin, dass es vom Täter stammt.

Interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich bis 11.30 Uhr, bei der Pressestelle der Bundesanwaltschaft per E-Mail zu akkreditieren (E-Mail presse@generalbundesanwalt.de). Dabei sind der Name und das Geburtsdatum mitzuteilen.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle@gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/