Pressemeldung der PI Leer/Emden ++ Raub ++ Versuchte Einbrüche ++ Diebstahl ++ Sachbeschädigung ++ Trunkenheitsfahrt ++ Rehunfälle

PI Leer/Emden (ots) - Leer - Handtaschenraub

Leer - Am Freitag gegen 11.00 Uhr kam es in der Straße "Alter Weg" im dortigen Naturschutzgebiet zu einem Handtaschenraub. Ein unbekannter männlicher Täter entriss einer 82-jährigen Dame die am Körper getragene Handtasche. Trotz geleisteter Gegenwehr entkam der Täter in Richtung Innenstadt. Die Handtasche konnte kurze Zeit später ohne Bargeld aufgefunden werden. Der Täter wird wie folgt beschrieben: ca. 20-25 Jahre alt ca. 175 cm groß kurze schwarze Haare bekleidet mit dunkler Jacke bzw. Sweatshirt Es wird um Zeugenhinweise gebeten.

Rhauderfehn - Versuchte Einbrüche

Rhauderfehn - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag gab es insgesamt drei Einbruchsversuche in Rhauderfehn. In der Straße Untenende versuchten unbekannte Täter jeweils die Tür zu einer Eisdiele und einem Friseursalon aufzuhebeln. Auch in der Straße Rajen kam es lediglich zu einem versuchten Einbruch in einen Friseursalon. Zeugen werden um Kontaktaufnahme zur Polizei gebeten.

Weener - Diebstahl aus Baumaschine, Sachbeschädigung

Weener - Unbekannte Täter zerschlugen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Neubaugebiet im Hessering in Weener bei einem dort abgestellten Bagger die linke Seitenverglasung, beschädigten die Zündvorrichtung und entwendeten ca. 30 Liter Dieselkraftstoff. In unmittelbarer Nähe wurde die Torkonstruktion im Eingangsbereich des Hessepark beschädigt, indem einzelne Streben abgerissen und verbogen wurden. Zeugenhinweise erbeten.

Emden - Trunkenheitsfahrt

Emden - Am Samstagmorgen gegen 00.35 Uhr meldet eine Zeugin der Emder Polizei den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt. Der besagte Pkw konnte mit zwei männlichen Insassen in der Straße Hoher Weg in Emden stehend angetroffen werden. Nach einigen Ermittlungen konnte letztendlich ein 38-jähriger Emder als verantwortlicher Fahrer ermittelt werden. Es wurde neben einer Atemalkoholkonzentration von 1,53 Promille festgestellt, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Nach Entnahme einer Blutprobe wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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