BPOL NRW: Kommissar Zufall – Taschendiebe laufen in Schulungsmaßnahmen von Taschendiebstahlsfahndern

Düsseldorf, Swisttal, Bremen (ots) - Ein Fortbildungslehrgang des Bundespolizeiaus- und fortbildungszent-rums in Swisttal mit zwölf Teilnehmern von Taschendiebstahlsfahndern befand sich am Mittwochnachmittag (25. April) im Hauptbahnhof Düsseldorf, als dieser, um 15.28 Uhr, drei bosnische Taschendiebe (23, 34, 36) festnahm, nachdem sie einem 62-jährigen Bremer die Geldbörse stahlen. Der Zugriff erfolgte im Park der Velberter Straße.

Ein bosnischer Taschendieb betätigte den Nothalt der Rolltreppe des Bahnsteigs 17/18 des Düsseldorfer Hauptbahnofs, zwei weitere nutzten den Ruck des Rolltreppenhalts, um einem Reisenden die Geldbörse aus der rechten Gesäßtasche zu stehlen.

Der Bremer bemerkte kurze Zeit später den Diebstahl und berichtete dies einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG. Das Gespräch hörte zufällig ein Taschendiebstahlsfahnder, der den drei vermutlichen Taschendieben folgen wollte, da er ihr tätertypisches Verhalten bereits auf einem anderen Bahnsteig bemerkte. Als der Bundespolizist von dem Diebstahl erfuhr, mobilisierte er unverzüglich die anderen Lehrgangsteilnehmer mit den Worten: "Achtung Reallage!" und eine Fahndung nach den drei Tatverdächtigen wurde im Nahbereich des Hauptbahnhofs eingeleitet.

Sechs Lehrgangsteilnehmer wurden sofort mobilisiert und stellten die drei Täter im angrenzenden Park Velberter Straße. Die Geldbörse mit dem Personalausweis des Bremers wurde an einem Zaun in dem Park aufgefunden und das Bargeld von 270 Euro stellten die Beamten bei einem der Täter (36) sicher.

Der 62-jährige, sichtlich betroffene Bremer wartete ca. 15 Minuten bis ihn die Bundespolizisten, wie versprochen, im Bahnhof abholten, um ihn mit zur Dienststelle zu nehmen. Der Bestohlene beschrieb seine Geldbörse und gab die Summe des Bargeldes an, woraufhin ihm das Diebesgut eindeutig zugeordnet werden konnte. Als er sie ausgehändigt bekam war seine Freude unbeschreiblich groß.

Gegen die drei bosnischen Staatsangehörigen wird seitens der Bundespolizei ein Strafverfahren wegen des Bandendiebstahls eingeleitet.

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