Freinacht und 1. Mai – Kein Feiertag für die Polizei – erhöhte Präsenz

Freinacht und 1. Mai – Kein Feiertag für die Polizei – erhöhte Präsenz UNTERFRANKEN. Die Nacht zum 1. Mai und die zahlreichen Feste am folgenden Feiertag haben der Polizei in den letzten Jahren immer wieder einiges an Arbeit beschert. Für den ein oder anderen, der die Feierlichkeiten übertrieben hatte, gab es konsequenterweise ein böses Erwachen. Auch in diesem Jahr rechnet die Unterfränkische Polizei wieder mit einigen Problemen, deren Verursacher meist deutlich über den Durst hinaus dem Alkohol zugesprochen haben.
Im vergangenen Jahr wurde die Polizei unterfrankenweit alleine in der Freinacht zu knapp 300 Einsätzen gerufen. In der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr hatte die Unterfränkische Polizei insgesamt 282 Einsätze (Vorjahr 256) zu absolvieren. 40 (Vorjahr 20) davon standen im direkten Zusammenhang mit den Feierlichkeiten und Geschehnissen zum ersten Mai. Ein lokaler Schwerpunkt war dabei nicht auszumachen.

Ein Großteil der Einsätze resultierte aus Ruhestörungen. So sorgten in 25 Fällen die Beamten für Ruhe. Aber auch sieben Sachbeschädigungen und zwei Körperverletzungen mussten im letzten Jahr in der Freinacht aufgenommen werden. In vielen Fällen trug die nicht unerhebliche Alkoholisierung der Beteiligten zur Entstehung bzw. Ausführung der Straftaten bei.

Bei harmlosen Streichen, die traditionell im gewissen Rahmen zur Freinacht dazugehören, drückt die Polizei auch mal ein Auge zu. Anders sieht es jedoch aus, wenn z. B. fremdes Eigentum mutwillig beschädigt wird.

Speziell das Umsägen von bereits aufgestellten Maibäumen stellt darüber hinaus auch noch eine unkalkulierbare Gefahr dar. Unkontrolliert umfallende Bäume sind besonders in Wohngebieten sowohl für die Verursacher als auch Unbeteiligte lebensgefährlich und können an Gebäuden erhebliche Schäden anrichten. Dass auch der Umgang mit Motorsägen – ggf. gar noch unter Alkoholeinfluss – erhebliche Verletzungen nach sich ziehen kann, erklärt sich von selbst.

Aber auch für Verkehrsteilnehmer ist am 1. Mai erhöhte Vorsicht geboten. Gerade im ländlichen Bereich sind besonders auf Ortsverbindungsstraßen gerne Wandergruppen, zum Teil auch mit Bollerwagen, sowie Fahrradfahrer unterwegs. Sowohl Autofahrer als auch Fußgänger sollten sich deshalb trotz Feierlaune rücksichtsvoll und umsichtig verhalten, um Unfälle zu vermeiden. Dass Alkohol im Straßenverkehr nichts verloren hat, ist selbstredend.

Die Unterfränkische Polizei wünscht allen Feiernden und Ausflüglern einen schönen 1. Mai Feiertag. Allerdings werden die Beamtinnen und Beamten insbesondere um erheblicheren Sicherheitsstörungen konsequent entgegenzuwirken, auch in diesem Jahr mit einer erhöhten Präsenz aufwarten.
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