Cloppenburg/Vechta (ots) - Dinklage - räuberischer Diebstahl zum Nachteil eines Juweliers; eine Person leicht verletzt
Am 27. April 2017 schlug ein unbekannter Täter gegen 22.36 Uhr ein Loch in die Verglasung der Haupteingangstür eines Juweliergeschäftes in Dinklage, Am Markt. Im Objekt wurden Schränke geöffnet und Vitrinen eingeschlagen. Angaben zum Diebesgut und zur Höhe des entstandenen Sachschadens sind derzeit nicht bekannt. Ein 47-jähriger Dinklager war zum genannten Zeitpunkt mit seinem Fahrrad in Tatortnähe unterwegs und wurde auf den akustischen Alarm aufmerksam. Er begab sich daraufhin zum Tatort und wollte den unbekannten Täter aufhalten, als dieser aus dem Loch der Haupteingangstür kletterte. Der Versuch misslang, da ihm unvermittelt vom Unbekannten eine reizende Flüssigkeit ins Gesicht (eventuell Pfefferspray) gesprüht wurde. Der Unbekannte flüchtete anschließend fußläufig über die Straße "Am Pfarrhof" in unbekannte Richtung. Gesucht wird eine männliche Person, die zwischen 25 und 27 Jahre alt und etwa 170 cm groß sein soll. Der Unbekannte soll eine schwarze Jacke ohne Kapuze, eine dunkle Jeans sowie eine Sturmhaube mit Sehschlitzen getragen haben. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Vechta (Tel. 04441-9430) entgegen.
Neuenkirchen-Vörden - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 27. April 2017 befuhr ein 56-jähriger Holdorfer gegen 12.15 Uhr mit seinem Pkw die Holdorfer Straße in Neuenkirchen-Vörden, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Diese wurde ihm nach einer Trunkenheitsfahrt im Jahr 2015 entzogen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Holdorf - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 27. April 2017 befuhr ein 22-jähriger Holdorfer gegen 15.15 Uhr mit seinem Pkw die Steinfelder Straße in Holdorf, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Bei der Kontrolle zeigte der Holdorfer eine irakische Fahrerlaubnis vor. Da der gebürtige Irakter bereits seit 2015 in Deutschland lebt, ist er nicht mehr dazu berechtigt, mit seiner irakischen Fahrerlaubnis in Deutschland ein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug zu fahren. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Vechta - Fahren unter Drogeneinfluss
Am 27. April 2017 befuhr ein 24-jähriger Vechtaer gegen 18.15 Uhr mit seinem Pkw die Bremer Straße in Vechta, obwohl er unter Drogeneinfluss stand. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Weiterfahrt wurde untersagt. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Goldenstedt - Bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Am 27. April 2017 wollte eine 19-jährige Goldenstedterin gegen 12.30 Uhr mit ihrem Pkw von einem Parkplatz an der Straße "Am Bahnhof" nach rechts auf die Fahrbahn einfahren. Hierbei übersah sie den von links kommenden 49-jährigen Vechtaer, der die Straße "Am Bahnhof" befuhr. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Vechtaer leicht verletzt wurde. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 11000 Euro.
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Fokken
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