BPOL NRW: 3 Haftbefehle durch Bundespolizei sorgen am Maiwochenende für Ernüchterung

Aachen (ots) - Am Samstag, 29.04.2017 gegen 19:15 Uhr, wurde eine offensichtlich angetrunkene Person in der Vorhalle des Hauptbahnhofs Aachen angetroffen und kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der 29-Jährige zur Fahndung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen verschiedener Diebstahlsdelikte im Jahre 2014 ausgeschrieben war. Den Haftbefehl über 110 Tage Freiheitsstrafe mussten die Beamten vor Ort vollstrecken, da der 29-Jährige die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 1747,88 Euro nicht begleichen konnte. Bei der Überprüfung des Atemalkoholgehaltes wurde eine Konzentration von 2,38 Promille festgestellt. Er wurde im alkoholisierten Zustand zunächst dem Polizeigewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt. Von dort aus tritt er dann nüchtern seine Reise zur zuständigen Justizvollzugsanstalt an. Eine weitere Festnahme am gleichen Tag gegen eine 51-Jährige konnte durch die Zahlung einer Ersatzgeldstrafe von 902,- Euro vor Ort abgewendet werden. Hier bestand eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München, ebenfalls wegen eines vorausgegangenen Diebstahldeliktes. Einen Tag später entging ein 28-Jähriger der Vollstreckung eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Bielefeld über 20-Tage durch Zahlung von insgesamt 278,- Euro. Auch dieser wurde Aufgrund eines Diebstahls erstellt.

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