Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 5. Mai 2017
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Sachbeschädigung durch Graffiti
GÜNZBURG. Im Tatzeitraum, 03.05.17, 21.30 Uhr bis 04.05.17, 08.00 Uhr, besprühte ein unbekannter Täter mit schwarzer Lackfarbe eine Plexiglasscheibe eines Firmenanwesens in der Augsburger Straße 58. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 200 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die PI Günzburg (08221/919-0) entgegen.
(PI Günzburg)
Wildunfall
BUBESHEIM. Der 40-jährige Geschädigte befuhr am 04.05.17, 04.25 Uhr, die S 2020, als ihm ein Fuchs ins Fahrzeug lief. Anschließend entfernte sich das Tier und konnte nicht aufgefunden werden. Am Pkw wurde die Frontstoßstange vorne links gerissen.
(PI Günzburg)
Verkehrsunfall
KÖTZ. Zum Unfallzeitpunkt, 04.05.17, 14.25 Uhr, befuhr ein 61-jähriger Pkw-Fahrer die Ichenhauser Straße in Richtung Oxenbronn. Auf Höhe der Bäckerei Weindl wollte er nach links auf den Parkplatz einbiegen. Dies bemerkte ein nachfolgender 34-jähriger Fahrzeugführer zu spät und fuhr auf den Pkw vor ihm auf. Dessen Fahrer zog sich hierbei leichte Verletzungen zu und wurde in ein Krankenhaus verbracht. Das Fahrzeug des Unfallverursachers musste abgeschleppt werden.
(PI Günzburg)
Aufenthalt länger als erlaubt
LEIPHEIM. Gestern in den frühen Abendstunden kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage der BAB A8 bei Leipheim einen Linienbus. Bei einem der Fahrgäste, einem 43-jährigen Bosnier, ließ sich feststellen, dass dieser bereits im August 2016 nach Deutschland eingereist war und sich seitdem hier ununterbrochen aufgehalten hatte. Der gesetzlich zulässige Aufenthalt wurde demnach um über 150 Tage überschritten. Die Beamten eröffneten ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und behielten dafür eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld ein.
(VPI Neu-Ulm)
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