A 7 / A 44 / A 49: Polizeikontrollen auf Autobahnparkplätzen und Insgesamt positive Resonanz bei den kontrollierten Personen

Kassel (ots) - Beamte der Operativen Einheit Autobahn und der Hessischen Bereitschaftspolizei führten in der vergangenen Nacht umfangreiche Kontrollen auf den nordhessischen Autobahnabschnitten durch. Insgesamt kam es zur Überprüfung von 38 Transportern und 45 Personen. In zwei Fällen musste den Fahrern die Weiterfahrt untersagt werden, da sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren.

Von 22:00 bis 1:00 Uhr hatten sich die Beamten auf der A 44 im Bereich des Autobahndreiecks Kassel-Süd postiert. Bei einem 27 Jahre alten Fahrer aus Polen bestätigte sich der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen, so dass er sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Zudem fanden die Beamten in seinem Fahrzeug vier Gramm Marihuana. Nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro musste er sein Fahrzeug stehen lassen.

Bei einer weiteren Kontrolle nach Mitternacht an der Rastanlage Hasselberg-Ost fiel den Beamten ein 26 Jahre alter Mann aus Köln auf. Da auch bei ihm der Drogenschnelltest positiv ausfiel, musste er sich ebenfalls von einem Arzt Blut entnehmen lassen und durfte anschließend seine Fahrt nicht mehr fortsetzen. In seinem Fahrzeug stellten die Ermittler geringe Mengen Kokain und Marihuana sicher.

Im Verlauf der Nacht suchten die Beamten noch weitere Parkplätze entlang der A 44, A 49 und der A 7 auf. Dabei erhoben sie einige Verwarngeldern wegen Mängeln an Fahrzeugen. Zu größeren Auffälligkeiten kam es nicht mehr, so dass in den frühen Morgenstunden die Kontrollen eingestellt wurden.

Der Großteil der kontrollierten Personen äußerte sich ausgesprochen positiv und gab gegenüber den Beamten an, dass ihr Sicherheitsgefühl gestärkt wurde. Viele der Fahrer, die oft in den Nachtstunden unterwegs sind, begrüßten die Kontrollen und hoffen dabei auf Abschreckung von Straftätern. Auch zukünftig werden auf den Autobahnen in Nordhessen sowohl uniformierte als auch zivile Streifen im Einsatz sein, um dort mögliche Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären.

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