Görlitz (ots) - Eine Kundenbetreuerin war am Mittwochnachmittag in einem trilex-Zug während der Fahrt von Löbau nach Görlitz von einem Mann beleidigt worden. Die über die Beleidigung informierte Inspektion Ludwigsdorf übernahm den Fall und schickte eine Streife zum Görlitzer Bahnhof.
Nach Eintreffen des Zuges stellte sich heraus, dass über einen nicht gelösten Fahrschein für einen Hund Streit zwischen dessen Halterin und der trilex-Mitarbeiterin entbrannt war. Tatsächlich sind gemäß den gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Länderbahn für die Mitnahme großer Hunde entsprechende Fahrscheine erforderlich. Insofern wurde die Tierhalterin, eine 27-jährige Frau aus der Tschechischen Republik, von den Beamten mit dem Vorwurf des Erschleichens von Leistungen konfrontiert (und später angezeigt).
Daraufhin protestierte der tschechische Begleiter der 27-Jährigen und beleidigte die Zugbegleiterin abermals. Als die Identität des Mannes überprüft werden sollte, verweigerte er zunächst Personalien und Ausweis. Anschließend widersetzte er sich der Mitnahme zur Dienststelle und leistete Widerstand. Erst mit angelegter Handfessel gelang der Transport zum Bundespolizeirevier Görlitz.
Im Zuge einer dort durchgeführten erkennungsdienstlichen Behandlung wurde die Streife auf einen von der Staatsanwaltschaft Görlitz im Februar 2014 ausgestellten Vollstreckungshaftbefehl gegen den 23-Jährigen aufmerksam. Dieser war ausgestellt worden, weil dieser eine vom Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls angeordnete Geldstrafe i. H. v. 350,00 Euro nicht beglichen hatte. Der Verurteilte konnte auch im Revier den Betrag nicht aufbringen und wurde deshalb in die Justizvollzugsanstalt der Neißestadt gebracht.
Ihn erwartet nun ferner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung und wegen Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
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