Düsseldorf (ots) - Bei grenzpolizeilichen Kontrollen am Düsseldorfer Flughafen, konnte gestern die Bundespolizei zwei Männer festnehmen, die mittels Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Zuerst wurde ein 41-jähriger deutscher Staatsbürger festgenommen, der vom Amtsgericht Düsseldorf gesucht wurde. Der in Krefeld wohnhafte Mann wollte nach Istanbul ausreisen, als ihm die Bundespolizei den Haftbefehl eröffnete. Wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" war er im Januar 2016 zu einer Geldstrafe von 3000.- EUR verurteilt worden, die er bisher aber nicht bezahlt hatte. Um der jetzt fälligen Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen zu entgehen, legte der Reisende die geforderte Summe auf den Schreibtisch der Beamten und verließ den Dienstraum als freier Mann.
Schwieriger wurde es für den 47-jährigen polnischen Staatsbürger, der nach Antalya ausreisen wollte. Ihn suchte das Amtsgericht Köln wegen "Besonders schwerer Fall des Diebstahls". Bereits im Dezember 2014 war er zu einer Geldstrafe von 900.-EUR verurteilt worden. Da der Kölner bisher erst 250.- EUR bezahlt hatte, war er zur Festnahme ausgeschrieben. Auch bei der Bundespolizei konnte er den Restbetrag in Höhe von 650.- EUR nicht bezahlen und wurde daher zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen in die JVA Düsseldorf eingeliefert.
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