Gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Stadt Ludwigsburg

Ludwigsburg (ots) - Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren

In Sachen Jugendschutz waren jetzt die Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Ludwigsburg gemeinsam mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Ludwigsburg und drei städtischen Auszubildenden unterwegs. Die 17-jährigen Azubis haben sich als Testkäufer beziehungsweise Testkäuferinnen betätigt und in insgesamt 15 Verkaufsstellen im Stadtgebiet versucht, hochprozentigen Alkohol, Zigaretten sowie E-Zigaretten und Liquids zu erwerben. Die Kontrollen fanden zwischen 10 und 15 Uhr statt. Das Ergebnis ist ernüchternd: In sieben Geschäften konnten die Minderjährigen Produkte erstehen, die eigentlich nur durch Erwachsene erworben werden dürfen und das, obwohl sich mehrere Verkäufer den Ausweis der Jugendlichen zeigen ließen. Auf diese sieben Verkaufsstellen kommt ein Bußgeld von mindestens 200 Euro zu. Acht Geschäfte waren offensichtlich im Bereich Jugendschutzgesetz geschult und lehnten den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren ab. Vergangene Kontrollen zeigten ein ähnliches Ergebnis. Das Jugendschutzgesetz (§§ 9 und 10) regelt unter anderem die Abgabe und den Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren.

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