GBA: Anklage wegen der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung erhoben

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 27. April 2017 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen

den 41-jährigen deutschen Staatsangehörigen Daniel A. und den 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marcel L.

erhoben. Die zwei Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, spätestens ab Januar 2015 mit anderen Personen eine terroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr als Mitglieder beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 2 StGB). Ihnen wird darüber hinaus die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigten, die eine rechtsgerichtete nationalistische Weltanschauung eint, traten im September 2014 einer kurz zuvor über verschiedene Instant-Messaging-Dienste eingerichteten Chatgruppe mit der Bezeichnung "Oldschool Society (OSS)" bei. Dort tauschten sich die Mitglieder der Gruppe regelmäßig über ihre gemeinsamen Ziele aus. Daneben warb die "OSS" in einem sozialen Netzwerk um weitere Mitglieder für die Gruppe.

In der weiteren Folge strukturierte und radikalisierte sich die "OSS". Spätestens im Oktober 2014 hatte sich die "OSS" eine Satzung gegeben. Diese sah unter anderem eine weisungsbefugte Führungsebene vor. Die zentralen Führungspositionen des "Präsidenten" und "Vizepräsidenten" besaßen bestimmenden Einfluss auf die Ziele der Gruppierung und deren Umsetzung. Die Angeschuldigten übernahmen führende Positionen in der Führungsebene der Gruppierung. Daniel A. übte die Funktion des "Vollstreckers" ("Sergeant at arms") aus und sorgte sowohl für die Umsetzung gruppeninterner Sanktionen als auch die Eintreibung ausstehender Mitgliederbeiträge. Der Angeschuldigte Marcel L. war "Ansprechpartner" für die Mitglieder und fungierte als "Vertrauensperson" für die Streitschlichtung innerhalb der Vereinigung.

Dem satzungsmäßigen Aufbau der "OSS" waren spätestens seit November 2014 auch die internen Kommunikationswege angepasst. Die Führungsebene tauschte sich in einer geschlossenen Chatgruppe mit der Bezeichnung "OSS Geheimrat" aus, der die Angeschuldigten seit Dezember 2014 angehörten. Während die "OSS" nach außen lediglich mit allgemeinen, politisch rechtsgerichteten Themen auftrat, trieben die Angeschuldigten die gruppeninterne Radikalisierung weiter voran. Ein erstes Gruppentreffen fand Mitte November 2014 statt. Erörtert wurden hierbei neben der Herstellung von Sprengstoff auch das Verüben von Angriffen auf Salafisten und Asylbewerber.

Spätestens ab Januar 2015 waren unter dem maßgeblichen Einfluss der Angeschuldigten die Ziele der "OSS" darauf ausgerichtet, ihre rechtsextremistische Ideologie durch terroristische Anschläge, insbesondere in Form von Brand- und Nagelbomben, umzusetzen. Ein erster Anschlag war für Anfang Mai 2015 ins Auge gefasst. Konkret war geplant, im Rahmen des zweiten Mitgliedertreffens vom 8. bis 10. Mai 2015 in der Nähe von Borna einen Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft zu begehen. Bei dem Treffen sollten weitere Mitglieder in die Anschlagsplanung eingeweiht und in deren Umsetzung eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund wurden von anderweitig verfolgten Gruppenmitgliedern Anfang Mai 2015 in Tschechien - wovon die Angeschuldigten Kenntnis erlangten - diverse pyrotechnische Sprengkörper besorgt. Zur Verwirklichung der Anschlagsplanungen kam es nicht, weil am 6. Mai 2015 Durchsuchungsmaßnahmen bei den Angeschuldigten und weiteren Mitgliedern der Gruppierung erfolgten. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen konnten beim Angeschuldigten Daniel A. ein Schlagring und beim Angeschuldigten Marcel L. ein Butterflymesser aufgefunden werden, für deren Besitz die Angeschuldigten nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügten.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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