Peine (ots) - Wie auch in den letzten Jahren, wird die Polizei auch in diesem Jahr an ihrem in den Vorjahren bewährten Einsatzkonzept festhalten und hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Landkreises Peine und der Stadt Peine bereits im Vorfeld des Feiertages Maßnahmen zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen.
U.a. werden zu diesem Zweck in Absprache mit den zuständigen Ordnungsämtern und Gemeinden Alkoholverbotszonen, bzw. ein eingeschränktes Alkoholverbot / Betretungsverbot für die Naherholungsgebiete am Eixer und Wehnser See ausgesprochen. Für den gesamten öffentlichen Bereich des Eixer Sees sind Konsum und das Mitführen von branntweinhaltigen Getränken verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist u.a. ein Zwangsgeld angedroht. Auch am und um den Wehnser See ist der Konsum und das Mitführen von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen verboten worden. Der genaue Wortlaut der Verfügungen, die in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht worden sind , können dort nachgelesen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des polizeilichen Einsatzkonzeptes, das auch diesmal unter der Gesamteinsatzleitung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel steht, ist eine niedrige Einschreitschwelle und ein konsequentes Einschreiten gegenüber alkoholisierten Personen, so dass Konflikte bereits in ihrer Entstehung verhindert, bzw. unterbunden werden sollen.
In diesem Zusammenhang sei auch noch erwähnt, dass auch für Radfahrer eine Promillegrenze vorhanden ist und die Polizei die Einhaltung auch überwachen wird.
Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Peter Rathai
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