Bonn-Tannenbusch – Sonderkontrollen zur Bekämpfung der Drogen- und Straßenkriminalität

Bonn (ots) - Am Dienstag, 23.05.2017, führte die Bonner Polizei unterstützt von mehreren Ämtern der Stadt Bonn sowie des Hauptzollamt Köln erneut umfangreiche Sonderkontrollen zur Bekämpfung der Straßen- und Drogenkriminalität in Bonn-Tannenbusch durch. Im Laufe des Einsatzes wurden 98 Personen und 47 Fahrzeuge kontrolliert.

Am frühen Nachmittag durchsuchten die Beamten zunächst auf richterlichen Beschluss eine Wohnung im Memelweg. Ein 36-jähriger Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag, sowie seine 33-jährige Frau wurden in der Wohnung angetroffen und festgenommen. Beide stehen im Verdacht, in der Wohnung einen schwunghaften Drogenhandel betrieben zu haben. In der Wohnung wurden Marihuana und Amphetamin sichergestellt. Nach bisherigen Ermittlungen besteht außerdem der Verdacht, dass das Ehepaar in der Vergangenheit auch Drogen an Kinder und Jugendliche veräußert hat. Weitere Hinweise hierzu werden von der Ermittlungsgruppe Tannenbusch unter 0228/15-0 entgegengenommen. Gegen einen im Umfeld des Hauses kontrollierten, mutmaßlichen Kunden des Paares wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da der 28-Jährige zum Zeitpunkt der Kontrolle einen PKW führte und ein Drogenvortest positiv verlief, wurde ihm zudem eine Blutprobe entnommen.

Bei der parallel durchgeführten Durchsuchung eines Autohandels auf der Hohe Straße fanden die Beamten zwei eingeschlagene Bürofenster vor - ein zunächst auch wegen der Unordnung vermuteter Einbruch in die betroffenen Räume konnte vom Eigentümer aber nicht bestätigt werden. Neben der Sicherstellung von Händlerkennzeichen und einer Gaswaffe wurde ein auf dem Firmengelände geparktes Auto vom für Finanzermittlungen zuständigen Kriminalkommissariat 22 gepfändet.

In den Abendstunden folgten die Überprüfung einer Spielhalle und eines Kiosks am Ringwall sowie die Durchsuchung einer Wohnung in der Sudetenstraße. Nach dem Auffinden geringer Mengen Marihuana und Amphetamin wurde der 32-jährige Bewohner ins Präsidium gebracht, nach der Feststellung seiner Personalien aber wieder entlassen.

Insgesamt fertigten die Beamten sechs Strafanzeigen und sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Vier der sechs Strafanzeigen lagen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zugrunde. Da bei zwei Personen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass sie aufgrund begangener Drogendelikte charakterlich ungeeignet für die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sind, wurde ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet.

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