Görlitz (ots) - Am Dienstagnachmittag, 30.05.2017, ist an der Autobahnanschlussstelle Görlitz ein 31-Jähriger aus der Ukraine festgenommen worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder im März 2013 einen Haftbefehl auf ihn ausgestellt und seinen Namen auf die Fahndungsliste gesetzt hatte. Der Mann musste dennoch nicht hinter Gitter, denn er zahlte die vom Amtsgericht Frankfurt/Oder wegen Steuerhinterziehung angeordnete Geldstrafe i. H. v. 550,00 Euro und reiste anschließend weiter.
Stunden später, am Mittwochmorgen gegen 04.30 Uhr, und eine Autobahnanschlussstelle weiter klickten bei Kodersdorf bei einem 36-Jährigen aus Polen die Handfesseln. Grund seiner Festnahme war ebenfalls ein Haftbefehl, der in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Trier ausgestellt worden war. Der Verurteilte war letztlich nicht in der Lage, die vom Amtsgericht Prüm wegen Diebstahls im August des vergangenen Jahres festgelegte Strafe i. H. v. 970,00 Euro zu bezahlen. Deshalb wird er nun die nächsten Wochen in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.
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