Wilhelmshaven (ots) - varel. Am Mittwoch, 31.05.2017, setzten der Landkreis Friesland, das Ordnungsamt der Stadt Varel und die Polizei ihre gemeinsame Präventionsarbeit in Bezug auf Alkoholmissbrauch fort.
Eine 16-jährige Testkäuferin erhielt in vier von elf Geschäften in Varel hochprozentigen Alkohol, so das Ergebnis der Testkäufe. Siebenmal scheiterte die Minderjährige an den Verkäuferinnen bzw. Verkäufern verschiedener Verbrauchermärkte, Tankstellen und Kioske. Hier wurde an die 16-Jährige kein Alkohol verkauft.
Viermal ging allerdings auch Weinbrand bzw. Whisky über den Tresen. Die Organisatoren zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Im letzten Jahr wurden bei 13 überprüften Geschäften noch fünf Verstöße festgestellt" erklärt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des Polizeikommissariats Varel und ergänzt, dass gegen die Verkäufer, die der Minderjährigen hochprozentigen Alkohol verkauft haben, Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.
"Die immer wiederkehrenden Alkoholtestkäufe zeigen ihre Wirkung", so Schnettler. So geben die Verkäuferinnen und Verkäufer der Geschäfte, die bereits ein Bußgeld zahlen mussten, ihre Erfahrungen an Kolleginnen und Kollegen weiter.
Die Polizei rät, dass sich Verkäuferinnen bzw. Verkäufer trotz der einschleichenden Routine immer den Ausweis zeigen lassen sollten, damit diese Verkäufe an minderjährige Jugendliche gar nicht erst passieren.
"Wir wollen mit den Alkoholtestkäufen in erster Linie auf das Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen, um den weiteren Missbrauch zu bekämpfen", betont Schnettler und kündigt auch in Zukunft weitere Alkoholtestkäufe an. Der nächste Termin wird das Vareler Stadtfest sein. "Dort sind wir auch in Sachen Jugendschutz präsent!"
Das Jugendamt des Landkreises Friesland, die Stadt Varel und die Polizei appellieren an alle Eltern, während des Stadtfestes auf ihre Kinder und deren Alkoholkonsum zu achten. Ein ganz besonderes Augenmerk werden die Kontrolleure auf den sog. "Rucksack-Tourismus" legen, d.h. das Mitführen von alkoholischen Getränken auf dem Stadtfest.
Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahren ist ausdrücklich verboten und wird geahndet.
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