Aachen (ots) - Am Montag gegen 02:00 Uhr endete das Pfingstwochenende für einen 48-Jährigen in "Pannesheide". Eine Streife der Bundespolizei stoppte den Mann nach dessen Einreise mit seinem PKW aus den Niederlanden. Bei dem Abgleich der Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen zur Strafvollstreckung wegen Besitz und Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bestand. Das Amtsgericht Aachen hatte den Drogendealer im April 2015 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe wurde die Restfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Da er wiederholt gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde er zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben.
Aber auch in dieser Nacht war der 48-Jährige nicht mit leeren Händen erschienen. Er führte bei seinem Grenzübertritt 3,7 Gramm Heroin mit sich. Dafür wird er sich in einem gesonderten Verfahren wieder strafrechtlich verantworten müssen. Die mitgeführten Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt und dem Zoll übergeben.
Zur Verbüßung seiner Restfreiheitsstrafe von 236 Tagen wurde er zunächst in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Von dort aus wird er der zuständigen Justizvollzugsanstalt überstellt werden.
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