Düsseldorf (ots) - Die Bundespolizei überprüfte am Dienstagnachmittag (7. Juni) um 14.00 Uhr am Düsseldorfer Hauptbahnhof einen Algerier (26), der mit zwei Haftbefehlen aufgrund von Diebstahlsdelikten gesucht wurde.
Der junge Mann konnte sich nicht ausweisen. Zur Identitätsfeststellung wurde er zum Bundespolizeirevier in Düsseldorf gebracht. Beim Einlesen seiner Fingerabdrücke stellte man fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war.
Der Mann hatte die Wahl zwischen einer Geldstrafe von 229,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen. Ferner bestand ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den Mann. Ebenfalls wegen des Diebstahls. Hier handelte es sich um eine Geldstrafe von 220 Euro oder 15 Tagen Freiheitsstrafe. Die Geldstrafen konnte der Algerier nicht erbringen und wurde an die nächste Justizvollzugsanstalt überstellt.
Der algerische Staatsangehörige hielt sich zudem ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf. Diesbezüglich leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren ein.
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