Kreis Heinsberg (ots) - Verkehrsunfälle
Geilenkirchen, -Verkehrsunfall mit schwerverletztem Motorradfahrer-
Am 09.06.2017 gegen 23.00 Uhr befuhr ein 57-jähriger Mann aus Übach-Palenberg mit seinem Krad die Herzog-Wilhelm-Straße aus Richtung Geilenkirchen kommend und beabsichtigte an der Kreuzung Am Mausberg dem Straßenverlauf weiter geradeaus in Fahrtrichtung Frelenberg zu folgen. Eine 18-jährige Frau aus Gangelt befuhr zur gleichen Zeit die Herzog-Wilhelm-Straße in entgegengesetzter Richtung und wollte an der Kreuzung Am Mausberg nach links abbiegen. Hierbei übersah sie den entgegenkommenden Kradfahrer und es kam im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß. Der Kradfahrer wurde durch den Zusammenstoß verletzt und nach erster Versorgung mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Heinsberg-Oberbruch, -Verkehrsunfall mit schwerverletztem Mofa-Fahrer-
Am 09.06.2017 gegen 17.50 befuhr ein 51-jähriger Mann aus Hückelhoven mit seinem Mofa die Straße Kranzes aus Richtung Hückelhoven kommend in Richtung Dremmen. Ortseingangs Oberbruch musste er verkehrsbedingt bremsen und verlor hierbei die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte zu Boden. Durch den Sturz zog er sich Verletzungen an einem Bein und Schnittwunden an der Hand zu. Er wurde nach erster Versorgung mit einen Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Delikte/Straftaten
Geilenkirchen-Lindern, - Einbruch -
In der Zeit vom 09.06.2016, 12.00 Uhr bis 13.45 Uhr verschafften sich unbekannte Täter Zutritt zu einem freistehenden Einfamilienhaus an der Linderner Bahn. Die Täter hebelten eine Tür an der rückwärtigen Seite auf und durchsuchten das Gebäude. Sie entwendeten Uhren und Bargeld.
Heinsberg-Oberbruch, -Täter bei Einbruch durch Anwohner gestört-
Am 10.06.2017 gegen 02.45 Uhr verschaffte sich ein unbekannter Täter gewaltsam Zugang zum Gastraum einer Gaststätte an der Boos-Fremery-Straße. Er hebelten die Eingangstüre auf und gelangten in den Gastraum. Dort entwendete er Bargeld. Durch die Geräusche geweckt, machte ein Bewohner der angrenzenden Wohnung auf sich aufmerksam. Der Täter flüchtete daraufhin in unbekannte Richtung.
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