Gelsenkirchen (ots) - Am gestrigen Abend, gegen 22:37 Uhr, verunglückte ein 51-jähriger Motorradfahrer auf der Schonnebecker Straße in Rotthausen. Der Gelsenkirchener fuhr mit seinem Motorrad auf der Schonnebecker Straße verbotswidrig in nördliche Richtung. Im Bereich des Überganges der Sonnenbecker Straße in die Karl-Meyer-Straße geriet er in der dortigen Rechtskurve gegen einen Begrenzungspfosten und stürzte. Nachdem ihm Passanten aufgeholfen hatten, entfernte er sich zu Fuß von der Unfallstelle. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei konnte ihn allerdings nicht unweit der Unfallstelle aufgreifen. Der 51-Jährige stand unter Alkoholeinfluss, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,54 Promille. Die Polizei ordnete die Entnahme einer Blutprobe an und stellte seinen Führerschein sicher. Ein Rettungswagen brachte den Verletzten zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Das Motorrad war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
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