BPOL NRW: Diebstahl in zwei Fällen = 750 Euro oder 75 Tage „Schwarzfahren“ in zehn Fällen = 1.500 Euro oder 150 Tage Bundespolizei nimmt verurteilte Straftäterin fest

Dortmund (ots) - Heute Morgen (22. Juni) überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof eine 26-jährige Bulgarin. Dabei stellte sich heraus, dass sich die junge Frau eigentlich in einer Frankfurter JVA aufhalten müsste. Zur Sachverhaltsklärung wurde sie daraufhin zur Wache gebracht.

Dort konnte anhand telefonischer Recherche und eines Haftentlassungsschein geklärt werden, dass sie tatsächlich entlassen wurde.

Was jedoch ebenfalls ermittelt wurde, dass aktuell gegen die Bulgarin zwei Haftbefehle vorlagen. Vom Gelsenkirchener Amtsgericht wurde die 26-Jährige bereits im Dezember 2015, wegen Diebstahls in zwei Fällen, zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Gezahlt hatte sie den Betrag nie.

Zudem wurde die Frau vom Essener Amtsgericht im Januar dieses Jahres, wegen Beförderungserschleichung in 10 Fällen und versuchten Diebstahls zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Auch diesen Betrag hatte sie nicht gezahlt.

Weil sie das auch heute Morgen nicht konnte, wurde sie zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 225 Tagen in die Gelsenkirchener JVA eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall
Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_nrw

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.