POL-HH: 170623-3. Das Hamburgische Oberverwaltungsbericht entscheidet: Geplantes Protestcamp im Stadtpark gegen das G20-Treffen ist bei Gesamtbetrachtung keine grundrechtlich geschützte Versammlung.

Polizei Hamburg [Newsroom]
Hamburg (ots) - Mit dem heute veröffentlichten Beschluss (4 Bs 125/17) gibt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg statt. Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass bei einer ... Lesen Sie hier weiter...

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