170628-4. Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Kundgebung „G 20 – not welcome“ darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen

Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss am heutigen Tag (20E 6320/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Kundgebung "G 20 - not welcome", das Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16 Uhr für die Abschlusskundgebung zu nutzen, abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass die Abschlusskundgebung auf dem Millerntorplatz durchzuführen ist.

Zur Begründung siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.

Wun.

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