Hamburg (ots) - Das Gericht hat gestern in einer für die Polizei Hamburg nachvollziehbaren Entscheidung deutlich gemacht, dass das G20-Protestcamp vorsorglich dem Versammlungsrecht zu unterstellen sei. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde allerdings mit einem angemessenen Entscheidungsspielraum auszustatten, um den Umfang des Camps so zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen, dass
gewährleistet sind.
Die Polizei Hamburg orientiert sich bei der Ausgestaltung dieser Kooperation an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zum abgelehnten Rechtsschutzantrag des Veranstalters eines geplanten Protestcamps im Altonaer Volkspark.
Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer: "Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine sehr ausgewogene Entscheidung getroffen. Die Versammlungsbehörde wird heute mit dem Veranstalter des Protestcamps in die Kooperationsgespräche gehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns den Spielraum, in diesen Gesprächen die Sicherheitsaspekte im Kontext mit dem G 20 - Gipfel angemessen durchzusetzen. Damit ist für mich auch klar, dass es in Hamburg keine reinen Übernachtungscamps geben wird."
Um 15:30 Uhr wird Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hierzu im Polizeipräsidium O-Töne geben. Medienvertreter sind herzlich eingeladen.
Wun
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