Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag (3 E 6431/17) den einstweiligen Rechtschutzantrag des Veranstalters der Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung, die für den Zeitraum vom 07. Juli 2017, 20:00 Uhr bis zum 08. Juli 2017, 06:00 Uhr angemeldet worden war, verboten.
Zur Begründung siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.
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