Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag (7 E 6480/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag der Versammlung "Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Versammlung des Veranstalters "attac Deutschland", die für die Zeit für den 07.07.2017 in dem Zeitraum vom 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr angemeldet worden war, verboten.
Zur Begründung des Urteils siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.
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