Ulm (ots) - Eine 58-jährige PKW-Lenkerin hatte am Samstag, gegen 19.40 Uhr, Schwierigkeiten beim Ausparken. Auf dem Parkplatz eines Einkaufmarktes in der Römerstraße fuhr sie rückwärts aus der Parklücke und prallte gegen ein stehendes Fahrzeug. Der Geschädigte und andere Einkaufende stellten sofort den Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrerin fest. Als der Unfallfahrerin eröffnet wurde, dass eine polizeiliche Unfallaufnahme unerlässlich sei, beschloss sie, mit ihrem PKW das Weite zu suchen. Die Fahndung führte die Beamten zur Wohnanschrift der Lenkerin. Da sie auf Klingeln nicht öffnete, nahmen die Polizisten Kontakt zur Staatsanwaltschaft und Bereitschaftsrichterin auf. Die Richterin ordnete die zwangsweise Öffnung und das Betreten der Wohnung an. In der Wohnung konnte die Betrunkene festgenommen werden. In der Klinik wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der Führerschein der Frau war bereits in der Vergangenheit entzogen worden, so dass sie über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
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