Hamburg (ots) - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom gestrigen Tag (4 Bs 137/17) die Beschwerde des Anmelders der Veranstaltung "Langzeitprotest gegen G20 - Dauerversammlung mit Campbegleitung" vom 28. Juni bis zum 09.Juli 2017 im Altonaer Volkspark aus prozessualen Gründen zurückgewiesen.
Zur Begründung des Beschlusses siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im entsprechenden Presseportal.
Die Polizei wurde in ihrem eingeschlagenen Weg bestätigt, den Rahmen eines Protestcamps durch Kooperationsgespräche mit dem Anmelder des Protestcamps abzustimmen. Das Ergebnis des Kooperationsgesprächs ist, dass nicht versammlungsimmanente Elemente wie der Aufbau und die Nutzung von Schlafzelten, Küchen oder Duschmöglichkeiten untersagt werden.
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