Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag (5 E 6475/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Anmelders der Versammlung "Neoliberalismus ins Museum" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Versammlung des Veranstalters "Attac Deutschland", die für den 7. Juli 2017 in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr u.a. im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs, der Deichtorhallen und der Mönckebergstraße angemeldet worden ist, weitestgehend untersagt. Zur Begründung des Urteils siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.
Wun.
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Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
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