POL-HH: 170704-1. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen, Kundgebung im Gängeviertel bleibt während des G20-Gipfels einstweilen untersagt (vgl. 170627-3.)

Polizei Hamburg [Newsroom]
Hamburg (ots) - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestätigt in einem Beschluss vom gestrigen Tag (Az. 4 Bs 142/17) die Rechtsauffassung der Polizei zum Verbot der Demonstration im Hamburger Gängeviertel. Eine Pressemitteilung zu diesem ... Lesen Sie hier weiter...

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