Hamburg (ots) - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag (4 Bs 148/17) der Beschwerde des Anmelders der Veranstaltung "Antikapitalistisches Protestcamp -Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" teilweise stattgegeben. Nach dem Beschluss dürfen einstweilen zusätzlich -nach Maßgabe von noch einzuholender sicherheitsbezogener Vorgaben der Feuerwehr und des Bezirksamts -zu den bisher genehmigten Veranstaltungszelten bis zu 300 Schlafzelte für jeweils maximal 2-3 Personen auf der bisher zugewiesenen Fläche aufgestellt und Waschgelegenheiten sowie eine Küche zur Selbstversorgung eingerichtet werden. Die weitergehende Beschwerde - beantragt hatte der Anmelder die Aufstellung von bis zu 1500 Schlafzelten auf der gesamten Fläche des Elbparks - wurde zurückgewiesen. Näheres zur Begründung des Beschlusses findet sich im Presseportal der Justiz.
Für die Polizei Hamburg hätte der ursprünglich vom Anmelder vorgesehene Aufbau und die Nutzung von 3.000 Schlafzelten für bis zu 10.000 Personen im Stadtpark ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dargestellt. Mit der jetzigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, lediglich 300 Schlafzelte und eine entsprechende Logistik im Protestcamp Entenwerder zuzulassen, wurde aus Sicht der Polizei eine gefahrenminimierende und beherrschbare Situation geschaffen.
Kooperationsgespräche zur genauen Ausgestaltung des Sicherheitskonzeptes werden umgehend aufgenommen.
Wun.
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Ulf Wundrack
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