170706-12. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Demonstrationen in der Hamburger Innenstadt bleiben während des G20-Treffens einstweilen verboten

Hamburg (ots) - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag (4 Bs 153/17, 4 Bs 155/17 und 4 Bs 156/17) die Beschwerden der Anmelder der Versammlungen "Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn", "Freihandel Macht Flucht" und "Neoliberalismus ins Museum" zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass die Versammlungen des Veranstalters "attac Deutschland" am 7. Juli 2017, die im Zeitraum von 12:00 bis 16:00 Uhr an verschiedenen Orten in der Hamburger Innenstadt angemeldet waren, aufgrund der Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde untersagt sind.

Zur Begründung der Urteile siehe Pressemitteilung der Verwaltungsgerichte im Presseportal.

Wun.

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