Gießen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen
Mehrere Festnahmen nach Raubüberfällen in Großen-Buseck und Stuttgart (Bezug: Versuchter Raubüberfall auf Elektronikgeschäft, Meldung am 29.12.16 vom Führungs- und Lagedienst des PP Mittelhessen)
Buseck /Stuttgart:
Ende Juni wurden von der Kriminalpolizei in Gießen insgesamt fünf Männer im Alter von 21 bis 27 Jahren verhaftet. Die Beschuldigten, die allesamt aus dem Landkreis Gießen stammen, stehen im dringenden Verdacht an zwei bewaffneten Raubüberfällen in Stuttgart-Sindelfingen und in Großen-Buseck beteiligt gewesen zu sein.
Die zeitlich erste Tat ereignete sich am 09. Dezember 2016 in Sindelfingen. Zwei der Tatverdächtigen gelangten dort kurz nach Mitternacht in eine Firmenwohnung und überfielen einen jungen Mann. Dabei wurde auch Pfefferspray gegen das 23 Jahre alte Opfer eingesetzt. Die Männer erbeuteten diverse Wertgegenstände und mehrere tausend Euro Bargeld.
Knapp drei Wochen später am Donnerstag, den 29. Dezember 2016, überfielen drei maskierte, bewaffnete Männer ein Elektronikgeschäft in Großen-Buseck. Das mit einer Schusswaffe bedrohte Opfer reagierte geistesgegenwärtig und flüchtete in die hinteren Räume. Das Trio verließ daraufhin das Geschäft ohne Beute.
Durch umfangreiche Ermittlungen und einen anonymen Hinweis ist es den Strafverfolgungsbehörden im weiteren Verlauf gelungen, einen Tatverdacht gegen die fünf polizeibekannten Männer, die teils in wechselnder Besetzung agierten, zu begründen.
Die im Folgenden von der Staatsanwaltschaft Gießen beantragten und vom zuständigen Amtsgericht erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse wurden Ende Juni zeitgleich im Raum Gießen vollstreckt.
Die Ermittler stellten dabei Beweismittel wie Kleidung und Smartphones sicher und nahmen die Tatverdächtigen vorläufig fest. Gegen die drei mutmaßlichen Haupttäter, einen 21 jährigen Deutschen aus Langgöns sowie zwei gebürtige Tschechen im Alter von 24 und 27 Jahren erging Haftbefehl. Der Haftbefehl gegen den aus Langgöns stammenden Mann wurde gegen strenge Auflagen zwischenzeitlich wieder außer Vollzug gesetzt.
Die weiteren zwei Beschuldigten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Bei Rückfragen wird gebeten, sich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen zu wenden, Tel. 06 41- 9 34 3215, E-Mail: thomas.hauburger@sta-giessen.justiz.hessen.de.
Thomas Hauburger (Staatsanwalt und Pressesprecher)
Martin Ahlich (Pressesprecher der Polizei)
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