Ulm (ots) - Am Freitag startet das Biberacher Schützenfest. Damit die vielen tausend Besucher die kommenden zehn Festtage friedlich und sicher feiern können, waren wieder umfangreiche Planungen und Vorbereitungen erforderlich. Die Polizei setzt hierbei auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre, schließt in ihren Konzeptionen aber auch die aktuellen sicherheitsrelevanten Entwicklungen mit ein. Sie arbeitet hierbei eng mit Stadtverwaltung, Stiftung Schützendirektion, Feuerwehr, DRK und Sicherheits- und Ordnungsdiensten zusammen.
Gemeinsame Aufgabe ist der sichere Ablauf der Umzüge und Einzelveranstaltungen und der Schutz der Menschen tagsüber und nachts. Vor allem, wenn sich zu vorgerückter Stunde die Besucherströme vom Festplatz und den Biergärten in Richtung Innenstadt bewegen, nehmen erfahrungsgemäß Ordnungsstörungen, Streitereien und auch Straftaten zu. Mit viel Präsenz sollen diese Vorfälle möglichst schon im Vorfeld verhindert werden. Das Zerschlagen von Flaschen, Urinieren außerhalb von Toiletten und andere negative Begleiterscheinungen werden nicht toleriert. Störer müssen mit Platzverweisen, Aufenthaltsverboten und Kostenbescheiden für polizeiliche Einsätze rechnen. Die Polizei wird auch in den Randbereichen der Innenstadt Fußstreifen durchführen. Dort war im vergangenen Jahr eine Zunahme von Körperverletzungsdelikten zu verzeichnen.
Jugendschutz
Partyspaß und ausgelassenes Feiern geht auch ohne Vollrausch! Unerfahrenheit, Neugier, Trinkwetten und altersbedingte Risikobereitschaft führen bei Jugendlichen nicht selten zu riskantem Alkoholkonsum. Der kann mit Blackout und Vergiftungserscheinungen enden. Während des Schützenfestes im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen wieder etliche betrunkene Kinder und Jugendliche angetroffen und den Eltern in Obhut gegeben. Die Polizei appelliert deshalb zur Einhaltung des Jugendschutzes und sie wird diesen mit gezielten Jugendschutzkontrollen überwachen. Die Kontrollteams überprüfen hierbei Kinder und Jugendliche, die rauchen oder Alkohol konsumieren. Der Blick in mitgeführte Taschen und Rucksäcke ist ebenso möglich wie das Überprüfen mitgeführter Getränkeflaschen. Denn "Erfrischungsgetränke" entpuppen sich hierbei allzu oft als hochprozentige Mischungen. Unerlaubter Alkohol und Zigaretten bei unter 18-Jährigen werden einbehalten. Kinder und Jugendliche, die bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auffallen, werden zu jeder Tages- und Nachtzeit den Eltern übergeben. Festgestellte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden konsequent angezeigt, wer unerlaubt Alkohol an Jugendliche oder Kinder abgibt, sieht einem hohen Bußgeld entgegen.
Verkehrskontrollen
Motorisierte Festbesucher werden im Interesse der Sicherheit aller Schützengäste um die Einhaltung der Park- und Durchfahrtsverbote gebeten, damit im Falle eines Falles Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei schnell zur Stelle sein können. Verstöße werden gebührenpflichtig geahndet. Wer Halteverbote, Sperrungen oder Rettungswege zuparkt muss damit rechnen, dass Polizei oder kommunaler Ordnungsdienst das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen.
Mit regelmäßigen Verkehrskontrollen will die Polizei in und um Biberach Promillefahrten und die oftmals damit verbundenen schweren Verkehrsunfälle verhindern. Kontrolliert wird nicht nur auf den Straßen, die Polizei ist auch auf Parkplätzen und im Bereich der Schützenbushaltestellen präsent. Die Beamten appellieren an die Vernunft der Autofahrer: Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto stehen lassen und die Heimfahrt möglichst vorher schon regeln.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/