Pressebericht PK Jever vom 14.-16.07.2017

Wilhelmshaven (ots) - Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz

Am Freitag, den 14.07.2017, gegen 22:40 Uhr, fiel den Beamten des PK Jever ein Roller auf, welcher mit zwei Personen besetzt, von Jever Richtung Moorwarfen fuhr. Die gefahrene Geschwindigkeit betrug etwa 50 km/h. Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass dieser nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ferner wurde festgestellt, dass für den Motorroller keine Pflichtversicherung bestand. Der 18 jährige Rollerfahrer hatte einfach ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2008 an den Roller angebracht. In diesem Jahr wurden die Versicherungskennzeichen auch in schwarzer Schrift bedruckt. Der Rollerfahrer muss sich nun verschiedener Delikte verantworten.

Trunkenheit im Verkehr

Am Samstag, 15.07.17, gegen 00:50 Uhr, meldete ein Zeuge eine mutmaßliche Trunkenheitsfahrt in Schortens. Nach Angaben des Meldenden fahre vor ihm ein Pkw sehr langsam in Schlangenlinien. Die eingesetzten Beamten können das Fahrzeug anhalten und den 30jährigen Fahrzeugführer überprüfen. Hierbei wird deutlicher Alkoholgeruch in dessen Atemluft festgestellt. Trotz mehrfacher Versuche ist es dem Fahrzeugführer nicht möglich, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Eine Blutentnahme wird daraufhin angeordnet und der ausländische Führerschein zwecks Eintragung beschlagnahmt.

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