Fahrt mit dem Kleinkraftrad endet in der Justizvollzugsanstalt

Lennestadt (ots) - Lennestadt - Am Donnerstagnachmittag wurde ein 29-Jähriger aus Kirchhundem um 16:50 Uhr mit seinem Mofa-Roller in der Hundemstraße in Altenhundem kontrolliert, weil er mit dem Fahrzeug auf dem Gehweg unterwegs war. Bei seiner Überprüfung wurde zunächst festgestellt, dass er leicht unter Alkoholeinfluss stand. Da zudem Anzeichen für den Genuss von Betäubungsmitteln vorlagen und ein Drogenschnelltest positiv verlief, war eine Blutprobe fällig. Das Mofa war nicht versichert und mit einem falschen Kennzeichen versehen. Außerdem waren an dem Fahrzeug sämtliche Drosseln entfernt worden, so dass mit dem Fahrzeug anstatt der erlaubten 25 km/ h eine deutlich höhere Geschwindigkeit erreicht werden konnte. Der Tacho war defekt, auf dem Rollenprüfstand konnte für das Kleinkraftrad jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 56 km/ h gemessen werden. Hierdurch wurde der Roller führerscheinpflichtig. Einen Führerschein hatte der Rollerfahrer aber nicht. Dafür wurde bei der Überprüfung der Personalien festgestellt, dass zwei Haftbefehle gegen ihn vorlagen. So endete die Kontrolle, genau einen Tag vor dem 30. Geburtstag, mit der Zuführung in die nächste Justizvollzugsanstalt, wo der Kirchhundemer eine dreimonatige Haftstrafe zu verbüßen hat.

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