Bad Segeberg (ots) - Am Donnerstagabend, den 20.07.17, wurde die Polizei auf einen Mann aufmerksam gemacht, der unter Alkoholeinfluss mit seinem Pkw gefahren war. Eine 35-jährige Zeugin hatte gegen 22.20 Uhr einen Unfall vermutet, als sie einen unbeleuchteten Pkw auf der rechten Fahrbahn der B 432 bei Wensin sahen. Ein Zusammenstoß konnte sie noch gerade verhindern. Sie sicherte daraufhin die Straße mit Warnblicklicht und Warndreieck. Als sie den Fahrer fragte, ob dieser Hilfe benötigte, bemerkte sie deutlichen Atemalkohol. Sie zog daraufhin den Zündschlüssel ab und verständigte die Polizei. Diese stellte bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 3,13 Promille fest. Dem 38-Jährigen aus dem Kreis Segeberg wurden daraufhin sein Führerschein und der Fahrzeugschlüssel abgenommen. Außerdem wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst und ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Alkoholgenusses eingeleitet. Zu einem Unfall war es nicht gekommen. Der Fahrer hatte aus bisher unbekannten Grund einfach so angehalten. Sein Beifahrer war zwar nüchtern, aber nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, so dass dieser nicht weiterfahren konnte.
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