Kreis Viersen: Sondereinsatz gegen Wohnungseinbrecher- Bilanz

POL-VIE: Kreis Viersen: Sondereinsatz gegen Wohnungseinbrecher- Bilanz
Symbolbild

Kreis Viersen: (ots) - Am Mittwochnachmittag bis in die Abendstunden waren Einsatzkräfte im Kreisgebiet unterwegs, um Einbrechern ihr Handwerk zu legen und Wohnungen und Menschen vor ihnen zu schützen. Diese Sondereinsätze gibt es im Kreis Viersen regelmäßig. Dies ist ein Baustein der polizeilichen Strategie, um die Anzahl der Wohnungseinbrüche im Kreis zu senken und die Aufklärungsquote zu erhöhen. Bislang verläuft die Entwicklung an der "Wohnungseinbruchsfront" in diesem Jahr im Kreisgebiet erfreulich.

Etwa 10 Personen und 70 Fahrzeuge wurden bei dem Sondereinsatz überprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse, wer sich im Kreis Viersen "tummelt", werden nun ausgewertet. Neben diesen Kontrollen entdeckten die Beamtinnen und Beamten an den Anhaltestellen Verkehrsverstöße und Trunkenheits- bzw. Drogenfahrten, die Anzeigen zur Folge haben. Die Polizei kann nicht überall sein. Darum und weil Eigentum verpflichtet, müssen die Menschen auch selber etwas tun, um ihr Eigentum zu sichern. Ein Wohnungseinbruch ist für die Betroffenen oft ein Schock: Viele Opfer empfinden das Eindringen in die Privatsphäre als besonders belastend. Neben dem reinen Sachschaden und dem eventuellen Verlust von unersetzbaren Erinnerungsstücken fühlen sich viele von ihnen in den eigenen vier Wänden nicht mehr wohl. Unsicherheit und Ängste nach einem Einbruch belasten die Opfer oft noch lange nach der Tat. Dass man sich vor einem Einbruch schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei: Inzwischen bleiben über 47% der Taten (Kreis Viersen im Jahr 2016) im Versuchsstadium stecken - nicht zuletzt wegen technischer Sicherungen an Fenstern oder Türen. Auch das richtige Verhalten und aufmerksame Nachbarn können helfen, Einbrüche zu verhindern. Rufen Sie bei "komischen" Beobachtungen in Ihrem Wohnumfeld ohne Scheu die 110 an. Denken Sie daran, dass es sich bei Wohnungseinbrechern durchaus auch um Kinder und Jugendliche handeln kann, die tagsüber in Ihrer Wohnsiedlung herumschleichen und durch Klingeln feststellen wollen, ob jemand zu Hause ist. Auch solche Beobachtungen sollten sofort zu einem Notruf bei der Polizei führen./ah (936)

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