Schüttorf – Ermittlungen wegen Handyvideos abgeschlossen

Schüttorf (ots) - Die Polizei Schüttorf hat die Ermittlungen zu den Vorfällen am INDEX Anfang Juli diesen Jahres, vorläufig abgeschlossen. Im Internet kursierte ein Video, welches auf körperliche Übergriffe durch Securitymitarbeiter der Diskothek schließen ließ. Die Bildaufnahmen erregten erhebliches öffentliches Aufsehen. Die suggerierte Einseitigkeit des unkommentiert eingestellten Videos, ist nach aktuellem Kenntnisstand etwas differenzierter zu betrachten. Bis heute wurde bei der Polizei in der Grafschaft Bentheim nicht eine einzige Strafanzeige von betroffenen Opfern erstattet.

Gleichwohl hat die Polizei Schüttorf, von Amts wegen, insgesamt vier Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten gegen namentlich bekannte Securitymitarbeiter eingeleitet. Den Beamten lagen weitere Videosequenzen und mehrere Zeugenaussagen als Beweismittel vor.

Ausgangspunkt der Vorfälle war ein ausgesprochenes Hausverbot gegen zwei Gäste des INDEX. Sie sollen weibliche Gäste belästigt haben. Diese Maßnahme wurde durch die Betroffenen angezweifelt und war Ausgangspunkt einer Rangelei auf der Wiese vor der Diskothek. Bis zu 80 Besucher sollen nach Zeugenangaben daran beteiligt gewesen sein. Securitymitarbeiter gehörten nicht zu den Beteiligten. Unbeteiligte Diskobesucher hatten das Geschehen mit Handys gefilmt. Weil die Situation zu eskalieren drohte und einige der Beteiligten ankündigten, Waffen aus ihren Fahrzeugen zu holen, griff die Security ein. Zeugenangaben belegen dabei, dass mehrere Personen tatsächlich mit Waffen und gefährlichen Gegenständen zurückkehrten. Die Bewertung des Verhaltens der Beteiligten sowie jenes des Sicherheitsdienstes, obliegt der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die Ermittlungsakten der Polizei werden nun dorthin abgegeben. Sie wird über Art und Umfang der Fortführung der Ermittlungen entscheiden.

Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass Securitymitarbeitern innerhalb und außerhalb der Diskothek die rechtmäßige Ausübung des Hausrechts übertragen ist. Insbesondere betrunkenen Gästen ist die Bedeutung des Hausrechtes oft nur schwer zu vermitteln. Wegweisungen und Hausverbote werden regelmäßig angezweifelt und haben verbale und körperliche Auseinandersetzungen mit dem Sicherheitsdienst zur Folge.

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