Pressemeldung vom 18.08.2016: Gießen: Haftbefehl gegen 28-Jährigen erlassen

Gießen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung

der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen, stellvertretender Pressesprecher: Staatsanwalt Rouven Spieler, Tel. (06 41) 934 3409, E-Mail: o">rouven.spieler@sta-giessen.justiz.hessen.de

und des

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Pressemeldung vom 18.08.2016:

Gießen: Haftbefehl gegen 28-Jährigen erlassen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen wurde ein wohnsitzloser 28-Jähriger am Freitagmittag dem Haftrichter in Gießen vorgeführt. Das Amtsgericht erließ gegen den Verdächtigen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Der Gießener soll nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen seine 22-jährige Ex-Freundin am Mittwoch im Flur vor deren Gießener Wohnung hinterrücks niedergeschlagen haben. Der Schlag auf den Hinterkopf hatte eine solche Wucht, dass die Geschädigte für mehrere Stunden bewusstlos war und sich nunmehr in stationärer Behandlung befindet.

Der 28-Jährige, der nach bisherigem Ermittlungsstand bereits am Mittwoch an einer tätlichen Auseinandersetzung am Lahnufer (Pressemitteilung des PP Mittelhessen vom 16.08.2017) beteiligt war, wurde gestern Mittag von Polizeibeamten festgenommen.

Die Ermittlungen dauern an.

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Gießen unter der Rufnummer 0641 - 7006 2555.

Weitere Presseauskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft in Gießen.

Staatsanwalt Rouven Spieler, stellvertretender Pressesprecher

Jörg Reinemer, Pressesprecher

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