Randalierer in Gewahrsam genommen

Siegburg, Troisdorf (ots) - Im Verlauf des vergangenen Wochenendes (18.08.2017 bis 20.08.2017) landeten drei Randalierer nach Polizeieinsätzen im Polizeigewahrsam. Ein 44-jähriger Troisdorfer fiel am 18.08.2017 gegen 23:30 Uhr in der Hippolytusstraße auf. Vor einer Gaststätte war er mit mehreren Personen in Streit geraten und hatte dann mit Stühlen um sich geworfen. Dabei hatte er einen 32-jährigen Siegburger am Hals getroffen; der war verletzt und musste im Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizisten trafen ihn danach in der Gaststätte an. Einem Platzverweis wollte der merklich aggressive Mann nicht folgen. Schließlich wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten bis zum nächsten Morgen in Gewahrsam genommen. Es folgte zudem eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein 35-jähriger Siegburger randalierte am 20.08.2017 gegen Mitternacht in der der Siegburger Kaiserstraße. Er schrie laut herum und wankte immer wieder auf die Fahrbahn in den fließenden Verkehr. Laut Zeugen hatte er gegen Mülltonnen getreten, gegen Fensterscheiben geschlagen und in Hauseingänge uriniert. Gegenüber den Polizisten zeigte er sich uneinsichtig und zunehmend aggressiv. Er folgte keiner der polizeilichen Anweisungen und beleidigte fortwährend insbesondere eine Polizistin mit frauenfeindlichen sexuellen Kraftausdrücken. Er musste schließlich in Gewahrsam genommen werden, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Darüber hinaus erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Beleidigung von Polizeibeamten. In einer Gaststätte an der "Alte Poststraße" in Troisdorf hatte sich ein 55-jähriger Troisdorfer daneben benommen und mit Gästen Streit gesucht. Als ihn Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes zur Mäßigung anhielten, wurden sie von dem Troisdorfer massiv beleidigt. Letztlich wurde die Polizei hinzu gezogen. Einem polizeilichen Platzverweis folgte der 55-Jährige ebenfalls nicht. Somit wurde er zur Durchsetzung der Anordnung in Gewahrsam genommen. Die drei Betroffenen standen teils erheblich unter Alkoholeinwirkung. Daher wurden sie jeweils vor dem Gang in die Zelle von einem Arzt auf ihre Gewahrsamsfähigkeit untersucht.(Ri)

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