BPOL NRW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf/Köln (ots) - In einem gemeinsamen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls und gewerbsmäßi-gen Computerbetrugs, haben Bundespolizisten am vergangenen Freitag gezielt eine 19-jährige bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige festgenommen.

Der Frau ohne festen Wohnsitz wird vorgeworfen, in mindestens 40 Tat-handlungen im Raum Düsseldorf und Köln mit weiteren Tätern/innen Taschendiebstähle, aber auch Betrügereien mit geklauten Kredit-/EC-Karten begangen zu haben.

Die 19-Jährige hat im Zeitraum Februar bis Juli 2017 einerseits mit mehreren gemeinschaftlich u.a. im ÖPNV Diebstähle an Reisenden begangen, andererseits jedoch gezielt gerade ältere Menschen als Opfer ausgespäht, als diese Geldautomaten betätigten. Hier hat sie unmittelbar die Kredit-/EC-Karten gestohlen und in Teilen an mehreren Geldautomaten den Maximalbetrag abgehoben. Zwischen Ausspähung der Opfer, Diebstahl und Abhebevorgang vergin-gen oftmals weniger als 10 Minuten. Das Vorgehen der Frau bezeichnen Staatsanwaltschaft und ermittelnde Bundespolizisten als hoch professionell. Kreditkarten wurden auch dafür eingesetzt, bei einem Kölner Juwelier Schmuck zu überhöhten Preisen einzukaufen. Um sich einen eigenen Vermögensvorteil zu verschaffen, glich der Händler vorsätzlich nicht Kreditkartendaten mit der Täterin ab.

Nachweislich hat die 19-Jährige einen finanziellen Schaden im fünfstelligen Bereich verursacht. Etwa 18.000 Euro konnten durch Handlungen aufgrund von beispiels-weise limitierten Geldverkehrsmengen nicht umgesetzt werden.

Die Frau ist bereits 2013 wegen Taschendiebstahlsdelikte verurteilt worden und anschließend ins Ausland ausgereist. Ins Visier der Fahnder geriet sie erneut, als sie von diesen im Rahmen von Videoauswertungen zu einem Diebstahl im Bahnhof Düsseldorfer Flughafen identifiziert werden konnte.

Zusatz: aus ermittlungstaktischen Gründen kann der Sachverhalt erst am heutigen Tage öffentlich gemacht werden.

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