Rostock-Warnemünde (ots) - Für eine spanische Staatsangehörige wurde am heutigen Morgen des 26.08.2017 ihre Kreuzfahrtreise um einige hundert Euro teurer als geplant.
Nachdem das Kreuzfahrtschiff am Passagier Kai fest gemacht hatte, wurde der Passagierin bei der Einreisekontrolle durch die Beamten der Bundespolizei mitgeteilt, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vorlag. Diese forderte die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 450,- Euro, zuzüglich der Kosten von 78,50 Euro, da die Spanierin wegen Diebstahls in zwei Fällen aus dem Jahr 2016 verurteilt wurde. Die geforderte Summe, einschließlich der Kosten, wurde von der Betroffenen vor Ort gezahlt. Somit entging sie einer Ersatzfreiheitstrafe von 30 Tagen und konnte ihre Reise fortsetzen.
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