Sexualstraftäter festgenommen
26.08.2017, PP Oberbayern Nord
Sexualstraftäter festgenommen
STARNBERG. Wie bereits berichtet, wurde Dienstagnacht, den 08.08.2017 eine junge Frau nahe des Starnberger Bahnhofs Nord von einem sexuell motivierten Täter körperlich angegriffen. Die umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck in enger Zusammenarbeit mit der PI Starnberg führten heute Morgen schließlich zur Festnahme des Tatverdächtigen.
Wie bereits berichtet, wurde Dienstagnacht, den 08.08.2017 eine junge Frau nahe des Starnberger Bahnhofs Nord von einem sexuell motivierten Täter körperlich angegriffen. Die umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck in enger Zusammenarbeit mit der PI Starnberg führten heute Morgen schließlich zur Festnahme des Tatverdächtigen. Dabei diente die sofortige Sichtung des am Bahnhofsgelände aufgezeichneten Videomaterials den Beamten als wesentliches Ermittlungsinstrument zur Identifizierung des Sexualstraftäters.
Bereits bei der Überprüfung des Videomaterials fiel den Ermittlern ein junger Mann auf, der sein späteres Opfer offensichtlich schon nach der Ankunft am S-Bahnhof ins Visier nahm und diesem in Richtung Fahrradabstellplatz folgte. Dort wurde die junge Frau wenig später Opfer der im beigefügten Pressebericht beschriebenen Sexualstraftat.
Videoüberwachung Schlüssel zur Täteridentifizierung
Mit Hilfe des vorliegenden Videomaterials gelang es den Kriminalbeamten schließlich das nähere Umfeld des Tatverdächtigen abzuklären und so eine Identifizierung des syrischen Asylbewerbers herbeizuführen.
Mittlerweile konnte der dringende Tatverdacht durch eine am Opfer gesicherte und mit dem Tatverdächtigen übereinstimmende DNA-Spur erhärtet werden.
Auf Grund der gewonnenen Beweismittel erwirkte die Staatsanwaltschaft München II beim Amtsgericht München einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten.
Beamte der Polizeibehörde Heinsberg nahmen heute Morgen den 23-jährigen Mann bei einer in Geilenkirchen lebenden Kontaktperson fest und führten ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II dem zuständigen Haftrichter vor. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an.