Haltezeichen missachtet – 25 Jähriger ohne Fahrerlaubnis und unter Alkohol unterwegs

Wolfsburg (ots) - Helmstedt, Innenstadt 27.08.2017, 04.00 Uhr

Am frühen Sonntagmorgen, gegen 04.00 Uhr, wollte eine uniformierte Funkstreifenwagenbesatzung in der Schillerstraße den Fahrzeugführer eines 3er BMW kontrollieren. Doch statt sich kontrollieren zu lassen, gab der Fahrzeugführer Gas und brauste in Richtung Am Ludgerihof davon. Der Funkstreifen wendete und nahm die Verfolgung des mit zwei Personen besetzten BMW auf. Zunächst verlor man den Wagen aus den Augen, traf allerdings kurze Zeit später in der Walbecker Straße wieder auf das Fahrzeug. Der BMW fuhr nun mit überhöhter Geschwindigkeit über die Nordstraße in die Weinbergstraße und bog anschließend nach links in die Vorsfelder Straße ab. Die Fahrt ging weiter über die Carlstraße und Beireisstraße, über die Leuckartstraße hinweg in die Straße Großer Katthagen. Über die Albrechtstraße wurde der Pkw dann nach rechts auf den Schützenwall gelenkt, die Neumärker Straße hinweg auf den Batteriewall. In Höhe des Verbindungswegs vom Batteriewall zur Straße Rosenwinkel hielt der BMW plötzlich an, der Fahrer sprang aus dem Pkw und flüchtete zu Fuß über den Verbindungsweg. Der Beifahrer blieb im Fahrzeug sitzen und wurde von den Beamten vorläufig festgenommen. Es handelte sich um einen 36 Jahre alten Mann aus Helmstedt. Der Fahrer konnte wenige Minuten später mit dem Fahrzeugschlüssel in der Hand in der Bauerstraße durch weitere Polizeikräfte gestellt werden. Bei ihm handelte es sich um einen 25 Jahre alten Helmstedter. Der 25 Jährige war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand ferner deutlich unter Alkoholeinfluss. Einen Atemalkoholtest lehnte der junge Mann ab. Daraufhin wurde dem 25-Jährigen im Helios Klinikum eine Blutprobe entnommen. Sein 36 Jahre alter Beifahrer stand ebenfalls unter Alkoholeinfluss. Bei ihm erbrachte ein Atemalkoholtest stattliche 2,36 Promille. Sowohl Fahrer, wie auch Beifahrer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Da der BMW verkehrsbehindernd auf dem Batteriewall stand, wurde musste er abgeschleppt werden. Den 25 Jahre alten Fahrer erwartet nun neben einer saftigen Kostenrechnung auch noch ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Fahrens unter Alkoholeinfluss. In wie weit sein Beifahrer sich strafrechtlichen Ermittlungen stellen muss, wird deruzeit überprüft. Ebenso darf sich der 61 Jahtre alte Halter auf Post von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft freuen. Ihm wird eine mögliche Halterduldung zur Last gelegt.

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