BPOL NRW: Bahnbetrieb + Drogen = Lebensgefahr! – Beine in den Gleisbereich „baumeln“ lassen – Bundespolizei stellt Marihuana sicher

Hagen - Gevelsberg (ots) - Am Samstagmittag (02. September) überprüften Bundespolizisten zwei Männer, die im Hagener Hauptbahnhof auf der Bahnsteigkante sitzend, ihre Beine in den Gleisbereich baumeln ließen.

Bei ihrer Kontrolle zeigten sich die beiden Männer sichtlich nervös und erklärten mit geröteten Augen, dass sie tatsächlich auf der Bahnsteigkante gesessen und einen Joint geraucht hätten. Bereitwillig händigte dann auch ein 19-jähriger Mann aus Gevelsberg zwei Konsumeinheiten Marihuana aus. Diese wurden sichergestellt.

Die Einsatzkräfte erklärten den beiden einsichtigen Männern, wie gefährlich ihr Aufenthalt an der Bahnsteigkante war. Zudem wurden sie über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubten Drogenbesitzes informiert.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor den Gefahren des Bahnverkehrs!

Eigene Vorsicht - bester Unfallschutz! Die Gefahren, die beim Betreten von Gleisanlagen und Bahnübergängen bestehen, werden aus bundespolizeilicher Erfahrung zumeist unterschätzt. Unfallursachen sind unter anderem unachtsames oder unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen.

Gleise nur an ausgewiesenen Stellen überqueren Überqueren Sie die Gleise ausschließlich an den Stellen, die dafür offiziell vorgesehen sind!

Vorsicht an der Bahnsteigkante Halten Sie sich auf dem Bahnsteig nicht unmittelbar an der Bahnsteigkante auf!

Die weiße Sicherheitslinie auf dem Boden markiert den sicheren Abstand zur Bahnsteigkante. Übertreten Sie die Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall

Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.