Bocholt (ots) - Am Sonntagabend kontrollierten Polizeibeamte gegen 19:05 Uhr auf der Pannemannstraße eine 57-jährige Autofahrerin aus Bocholt. Da diese unter Alkoholeinfluss stand, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
Verfasser: Tom Deckeling
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