Landkreise Verden und Osterholz (ots) - Polizei gibt Tipps für Einbruchschutz.Am 02.10.2017 beginnen auch in Niedersachsen die Herbstferien und viele Eigenheime werden über einen längeren Zeitpunkt leer stehen. Der Beauftragte für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Verden/Osterholz, Kriminaloberkommissar (KOK) Joachim Kopietz, möchte in diesem Zusammenhang die Bevölkerung sensibilisieren. Ein Einbruch in das Haus oder die Wohnung kann für viele Menschen ein einschneidendes Ereignis sein, welches im schlimmsten Fall auch Folgen für die weitere Lebensplanung haben kann. Vom Verlust unwiederbringlicher persönlicher Gegenstände bis hin zu anhaltenden Angstzuständen und natürlich ein damit einhergehendes verlorenes Sicherheitsgefühl kann das Opfer eines Einbruchdiebstahles betroffen sein. Dabei kann der sogenannte "Wachsame Nachbar", also eine aufmerksame Nachbarschaft, einen Täter schon in der Phase des Ausspähens vertreiben. Dazu gehört, dass die Nachbarn über die Urlaubsabwesenheit Kenntnis haben und so sensibilisiert werden. Gute Nachbarschaft zeigt sich auch darin, dass Mülltonnen nach der Abfuhr nicht einfach an der Straße stehen bleiben, sondern zurück auf das Grundstück gebracht werden oder dass der Brief-/Zeitungskasten geleert wird. Das Haus sollte keinen unbewohnten Eindruck machen. . "Wachsame Nachbarn" sind für potentielle Täter abschreckend und können schon im Vorfeld dafür sorgen, dass Ihr Wohnbereich von Einbrüchen verschont bleibt. Zudem empfiehlt die Polizei die Sicherung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung durch den Einsatz technischer Mittel. Dieses sollte grundsätzlich individuell, das bedeutet den jeweiligen Lebens- und Nachbarschaftsverhältnissen vor Ort entsprechend erfolgen. Mehr als 40 Prozent aller Einbrüche bleiben nicht zuletzt wegen verbesserter Sicherungsmaßnahmen im Versuchsstadium stecken; dieses hat sich über die Jahre also auch in der kriminalpolizeilichen Statistik niedergeschlagen Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen grundsätzlich zunächst den Einsatz mechanischer Sicherungstechnik; ergänzend kann der Einsatz von Überfall und Einbruchmeldeanlagen sinnvoll sein. Die Mindestanforderungen der Polizei an Einbruchmeldeanlagen sind im "Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen" eindeutig festgelegt. Die Grundsätze zum Einsatz von Anlagenteilen/Geräten sind in diesem Pflichtenkatalog. "Es müssen grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstellen (z.B. VdS) für die entsprechende Klasse geprüft und zertifiziert sind." Weitere Tipps können Sie unter
sowie unter 04231/806108 bei KOK Kopietz bekommen.
In diesem Zusammenhang wird schon einmal auf den bevorstehenden "Tag des Einbruchsschutzes" hingewiesen. Diese Veranstaltung wird von der Polizeiinspektion Verden/Osterholz am Sonntag, dem 29.Oktober 2017 in der Zeit von 10-16Uhr im sog. "Medienhaus" am Campus in Osterholz-Scharmbeck durchgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
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