Wilhelmshaven (ots) - zetel und varel. Eine aufmerksame Verkehrsteilnehmerin meldet sich am Montagmorgen, 25.09.2017, gegen 09:30 Uhr bei der Polizei, weil ihr ein Autofahrer in der Kielstraat durch eine unsichere Fahrweise auffiel.
Durch die Zeugenangaben konnte eine Funkstreifenwagenbesatzung den Pkw-Fahrer anhalten und kontrollieren. Im Rahmen dieser Überprüfung bestätigten sich die Angaben der Zeugin, da die Beamten bei dem 57-jährigen Fahrzeugführer aus Bremerhaven eine Alkoholbeeinflussung feststellen konnten. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 2,4 Promille, der eine Blutprobenentnahme nach sich zog. Die Beamten stellten den Führerschein sicher und leiteten gegen den 57-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Am Montagvormittag, 25.09.2017, kontrollierte die Polizei eine 59-jährige Fahrzeugführerin aus Varel, die mit ihrem PKW die Oldenburger Straße befuhr, obwohl sie unter Alkoholeinfluss stand. Ein bei ihr durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,94 Promille.
Am frühen Dienstagmorgen, 26.09.2017, befuhr ein 58-jähriger Führer eines Motorrollers gegen 05:45 Uhr die Straße Am Tennisplatz, obwohl auch er unter Alkoholeinfluss stand. Der bei ihm freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Promille. In den letztgenannten Fällen leiteten die Beamten jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Polizei warnt davor, Alkohol zu konsumieren und sich danach ans Steuer zu setzen. "Alkohol greift das zentrale Nervensystem an und damit in die natürlichen Abläufe des Körpers ein" erklärt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und warnt davor, Alkohol zu konsumieren und sich danach ans Steuer zu setzen, weil die Unfallgefahr stark erhöht ist: "Wer sich berauscht oder betäubt ans Steuer setzt, stellt für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein großes Risiko dar!"
Viele Fahrzeugführer sind beruflich und privat auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Deshalb rät die Polizei allen Verkehrsteilnehmern nicht unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen!
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